BSG 3. Senat, Urteil vom 25.10.2018, B 3 KR 10/16 R

Das Urteil unter dem Aktenzeichen B 3 KR 10/16 R (BSG)

vom 25. Oktober 2018 (Donnerstag)


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Krankenversicherung - Arzneimittel - Ausnahme von der Erhebung des Herstellerrabatts - Alleingesellschafter und zugleich Geschäftsführer einer GmbH - Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern - Feststellung einer existenzgefährdenden finanziellen Belastung - keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Anpassung der deutschen Arzneimittelpreise an das europäische Niveau - Beschränkung der Amtsermittlungspflichten der zuständigen Behörde und der Gerichte