BSG 6. Senat, Urteil vom 13.02.2019, B 6 KA 58/17 R

Das Urteil unter dem Aktenzeichen B 6 KA 58/17 R (BSG)

vom 13. Februar 2019 (Mittwoch)


Datenquelle: www.rechtsprechung-im-internet.de (Direktlink)

Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Richtigstellung zu Unrecht abgerechneter Leistungen - Berechnung des Umfangs einer Honorarrückforderung - Ausgehen vom ursprünglichen Abrechnungsvolumen, auch bei bereits zuvor erfolgter Honorarkürzung wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenzen