Guten Abend! Heute ist Mittwoch der 20. November 2024 - Buß- und Bettag
Montag - Donnerstag | 10:00 - 18:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 14:30 Uhr |
Im Gesundheitszentrum Springpfuhl
Telefon: | 030 / 937 987 65 | |
FAX: | 030 / 937 987 67 | |
Notfall-Telefon: | 0172 / 320 69 52 | |
E-Mail: | kanzlei@marzahn-anwalt.de |
Sie interessieren sich für aktuelle Mitteilungen, Nachrichten oder Entscheidungen der Bundesgerichte in Deutschland? Dann sind Sie hier richtig.
Die Kanzlei hat sich seit 31 Jahren bei ihrer Arbeit auf die oben genannten Rechtsgebiete konzentriert und erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten vertreten.
Die Leistung einer derartigen Arbeit ist nur aufgrund ständiger Aneignung von Fachwissen möglich. Hierzu gehören die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Bereitschaft sich den regelmäßigen Veränderungen auf dem Gebiet des Rechts anzunehmen, auf Reformen zu reagieren und neue Erkenntnisse in die Arbeit einfließen zu lassen.
So verfügt meine Kanzlei über einen umfangreichen Bestand an aktueller Fachliteratur und setzt darüber hinaus moderne Kommunikationsmittel, wie beispielsweise Datenbanken mit neusten Entscheidungen der Gerichte, ein, um so ein hohes Maß an qualifizierter Arbeit sicher zu stellen.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Sachgebiet.
Sie werden ferner über mein Beratungs- und Vertretungsangebot informiert.
Es steht Ihnen ein Formular zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Eine Vertretungs- vollmacht können Sie auf dieser Seite bei Bedarf herunterladen.
Interessieren Sie sich für aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes sowie deren Arbeit, dann betätigen Sie einfach den hierfür entsprechenden Link.
Aktuellste Informationen sowie Entscheidungen sind über den Aktualitätendienst meiner Kanzlei unter dem Link Aktualitätendienst für Arbeitssachen abrufbar.
Das Arbeitsrechtslexikon von A - Z erklärt arbeitsrechtliche Begriffe wie z. B.:
usw.
Auch hier werden Sie kurz über das Sachgebiet informiert.
Das Beratungs- und Vertretungsangebot erstreckt sich hier unter Anderem auf die
Schadensregulierung im Falle eines Verkehrsunfalls sowie die Geltendmachung von Schmerzensgeld,
die Verteidigung bei Erhalt eines Verwarnungs- oder Bußgeldbescheides im Ordnungswidrigkeitsverfahren oder im Strafverfahren bei Vorliegen eines Strafbefehles, einer Anklageschrift wegen einer vorgeworfenen Straftat im Straßenverkehr.
Zudem befindet sich auf meiner Verkehrsrechtseite ein
der Ihre Blutalkoholkonzentration nach dem Genuss alkoholischer Getränke berechnet.
In diesem Zusammenhang erfahren Sie welche Zeit Ihr Körper benötigt den im Blut befindlichen Alkohol wieder abzubauen.
Sollten Sie als Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug unterwegs sein, und dass obwohl Sie alkoholhaltige Getränke zu sich nahmen, informiert Sie der Promillerechner nicht nur über Ihre Fahrtüchtigkeit, sondern auch über mögliche Strafen.
Hierbei sind folgende Strafen denkbar :
Im Straßenverkehr sollte jedoch gelten: Hände weg vom Alkohol!
Ist man einmal zu schnell gefahren und diese Ordnungswidrigkeit konnte festgestellt werden, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.
Der
Bußgeldrechner bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
gibt Antwort über evtl. für Sie eintretenden Rechtsfolgen.
Sparen Sie unnötige Kosten, Punkte oder Fahrverbote. Sie kommen in der Regel bei Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung sicherer an Ihr Ziel.
Ein weiteres Werkzeug, und zwar der
Bußgeldrechner bei Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug,
informiert Sie über evtl. zu erwartende Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte und/oder Anordnung eines Fahrverbotes.
Bringen Sie sich und Andere nicht leichtfertig in Gefahr. Achten Sie daher mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr immer auf den Sicherheitsabstand.
Bei diesem Sachgebiet erstreckt sich meine Beratung und Vertretung auf alle die eheliche Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten wie beispielsweise:
Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit mein Online-Scheidungsmodul einzusehen und bei Bedarf zu nutzen.
Das Familienrecht Lexikon von A - Z definiert in verständlicher Weise Begriffe wie zum Beispiel:
Eine Vielzahl von Urteilen in Familiensachen können Sie unter dem Link
Entscheidungen in Familiensachen
einsehen.
Auch hier habe ich für Sie allgemeine Ausführungen zum Sachgebiet bereitgestellt. So erhalten sie einen überblick in welche Teilbereiche sich das Sozialrecht gliedert.
Eine Kontaktaufnahme sowie eine Online-Beauftragung meiner Kanzlei sind ebenso wie beim Arbeits-, Verkehrs-, oder Familienrecht möglich.
Die Beratung und/oder Vertretung erstreckt sich hierbei unter Anderem auf das
Ab sofort steht Ihnen auch eine
aktuelle Entscheidungssammlung im Sozialrecht
zur Verfügung.
Besuchen Sie auch dieses Sachgebiet um sich einerseits zu informieren und andererseits mein Beratungs- und Vertretungsangebot kennen zu lernen.
Interessant hierbei ist der von mir entwickelte
Dieser berechnet Zinsen auf fällige Geldforderungen.
Berlin Marzahn-Hellersdorf befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Berlin.
Der Stadtbezirk besteht aus 5 Dörfern:
Die Größe beträgt 6.185 ha.
Berlin Marzahn-Hellersdorf grenzt im Norden und im Osten an Brandenburg, südlich an den Bezirk Köpenick und westlich an den Bezirk Lichtenberg.
Im Stadtbezirk leben ca. 251.000 Einwohner.
Gegründet wurde der Bezirk Berlin Marzahn am 5. Januar 1979 und der Bezirk Berlin Hellersdorf am 1. Juni 1986. Der seit dem 1. Januar 2001 fusionierte Großbezirk umfasst nicht nur das Großsiedlungsgebiet mit seinen ca. 100.000 Plattenwohnungen, in denen zwei Drittel der Bevölkerung leben, sondern auch die Kleinsiedlungen Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf, die sich auf zwei Drittel des Bezirkes erstrecken.
Diese fünf Dörfer, haben eine jahrhundertealte Geschichte. Germanische und slawische Stämme siedelten sich in der Nähe der Wuhle an. Die Dörfer entstanden um die Mitte des 13. Jahrhunderts, als deutsche Siedler in der Nähe des Wuhlelaufes die Wälder rodeten und Landwirtschaft betrieben. Erstmals urkundlich erwähnt wurden sie zwischen 1300 und 1375. Im Jahre 1920 wurden die bis dahin zum Kreis Niederbarnim gehörenden Dörfer nach Berlin eingemeindet.
Mit der Herauslösung der Ortsteile Marzahn, Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf aus dem Bezirk Lichtenberg beschloss die Stadtverordnetenversammlung vor 25 Jahren, am 5. Januar 1979, die Gründung des eigenständigen Stadtbezirkes Marzahn. Die Ortsteile Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf wurden am 1. Juni 1986 zusammengeschlossen.
Einige Bedeutsame Kulturgüter und berühmte Persönlichkeiten