Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts. Insbesondere bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen beispielsweise aus folgenden Verträgen:
Bei Rechtsstreitigkeiten aus zuvor genannten Verträgen lohnt es sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen. Hier erfahren Sie inwieweit Ihr Anliegen hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, bevor ein Rechtsstreit begonnen wird, der erhebliche Kosten verursacht. Sie erfahren ferner, für den Fall, dass ein Verfahren unvermeidbar ist, Ihre Erfolgsaussichten. Es wird eine Risikoabwägung getroffen, so dass Sie immer selbst entscheiden können, ob Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen oder nicht. Es versteht sich von selbst, dass bei der Risikoabwägung auch die Kostenproblematik besprochen wird. Nicht selten kommt es vor, dass vor allem kleine Handwerksbetriebe ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Kunden nicht durchsetzen, weil sie befürchten, dass sich dies wegen der Anwalts- und Gerichtskosten nicht lohnt. Ein derartiges Herangehen hat vor allem in der Vergangenheit gerade bei kleinen Firmen dazu geführt, dass diese Insolvenz anmelden mussten, weil sie es aus Unkenntnis über die tatsächlichen Kosten versäumten sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Wichtig:
Sind einmal Ihre Ansprüche tituliert finden wir in der Regel geeignete Mittel und Möglichkeiten Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben.
Zögern Sie nicht und holen Sie anwaltlichen Rat ein. Es lohnt sich immer.
Dieses nützliche kleine Tool berechnet Verzugszinsen für fällig gewordene Forderungen. Der geschuldete Zahlbetrag, der Zinssatz sowie der konkrete Zeitraum zwischen Fälligkeit der Forderung und der tatsächlichen Zahlung können vom Benutzer frei bestimmt werden.
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