Zu den Arbeitsschwerpunkten der Kanzlei gehört das Straßenverkehrsrecht, also ein Bereich mit dem jeder Bürger in Berührung kommt sobald er am Straßenverkehr teilnimmt.
Die Kanzlei bietet daher Beratung und Vertretung in folgenden Angelegenheiten an:
Es lohnt sich immer z. B. bei einem Verkehrsunfall anwaltlichen Rat einzuholen.
An einem derartigen Ereignis sind mehrere Personen beteiligt, die jeder für sich, wie soll es auch anders sein, eigene Intereßen verfolgen.
Der Geschädigte sollte sich daher vergegenwärtigen, daß die gegnerische Versicherung zum Beispiel Kosten sparen möchte, was meist zu seinen Lasten geht. Auch ist es selten ein Vorteil, wenn sich die Werkstatt dem Geschädigten gegenüber als "Kompaktdienstleister" präsentiert, von ihm eine Abtrittserklärung für die Reparaturkosten unterzeichnen läßt sowie ihm einen Mietwagen für den Reparaturzeitraum übergibt und darüber hinaus einen ihr genehmen Sachverständigengutachter vermittelt.
Auf den ersten Blick erscheinen derartige Angebote für den Geschädigten bequem und zeitsparend. Doch bei näherer Betrachtung stellt sich die Frage, wurde die Intreßensphäre des Geschädigten tatsächlich hinreichend berücksichtigt? Helfen Werkstätten, Autovermietungsfirmen oder Sachverständige dem Geschädigten weiter wenn Probleme mit der Versicherung auftreten? Nein, natürlich nicht. In der Regel stehen die Betroffenen dann "im Regen".
Also wenden Sie sich nach einem Unfall erst an unsere Kanzlei, wir stehen Ihnen mit Fachkunde und Kompetenz zur Seite.
Um die Anwaltskosten müßen Sie sich keine Sorgen machen, diese trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Als Fahrzeugführer sollten Sie in jedem Fall eine Verkehrsrechtßchutzversicherung abschließen. Diese übernimmt nicht nur die Kosten für die Beratung und Vertretung bei Unfallereignißen, sondern auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren, bedingt für Angelegenheiten des Verkehrßtrafrechts sowie die Kosten bei Streitigkeiten aus dem Verkehrsvertragsrecht.
Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschloßen haben, oder einen Wechsel Ihrer bestehenden Versicherung beabsichtigen, sollten Sie sich über Umfang des zu versichernden Risikos sowie aktuelle Tarife informieren.
Um Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen, nutzen Sie bitte den
Dieser erleichtert Ihnen unter Umständen die Wahl und hilft zudem Kosten zu sparen.
Hinweis:
Beim Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Sie, unter Berücksichtigung der Anwaltskosten, diese ohne Selbstbeteidigung abschließen.
Für alle Wissensdurstigen unter Ihnen einiges über das Verkehrsrecht.
Der Promillerechner ist ein von mir entwickeltes Tool, welches nach Verkonsumierung von alkoholischen Getränken die Alkoholkonzentration im Blut bestimmt.
Bei der Berechnung müssen Geschlecht, Körperlänge, Körpergewicht, Art, Anzahl der alkoholischen Getränke sowie das Volumen des Behältnis aus dem getrunken wurde angegeben werden.
Nach Eingabe der Daten ermittelt der Promillerechner die Blutalkoholkonzentration.
Ferner erhalten Sie die Angabe des erforderlichen Zeitraumes der nach Trinkende benötigt wird, um den Alkoholanteil im Blut vollständig abzubauen.
Darüberhinaus informiert Sie das Tool über Rechtsfolgen, die Eintreten können, falls Sie nach Einnahme alkoholischer Getränke mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und in eine Verkehrskontrolle geraten.
Achtung:
Auch eine geringe Verkonsumierung von alkoholischen Getränken kann schon zu viel sein, insofern empfiehlt Ihnen Rechtsanwalt Bernd Wünsch eine alkoholfreie Fahrt!
Dieser Bußgeldrechner informiert Sie über Rechtsfolgen, die eintreten können, wenn die im Straßenverkehr vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.
Befinden Sie sich innerhalb der Probezeit oder waren die Sicht- und Straßenverhältnisse durch Schneefall, Nebel oder Regen erheblich beeinträchtigt und Sie fuhren dennoch zu schnell,
der
gibt bekannt, welche Auswirkungen dies für Sie hat.
Haben Sie den Sicherheitsabstand mit Ihrem Fahrzeug zu einem vor Ihn fahrenden PKW nicht eingehalten?
Dieser Bußgeldrechner gibt Auskunft darüber, was Sie für eine Strafe erwartet.
Hierbei erfahren Sie die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes, ob Punkte ins Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einzutragen sind und/oder der Verstoß so erheblich war, dass ein Fahrverbot angeordnet werden musste.
Interessieren Sie sich vielleicht für aktuelle Entscheidungen des Berliner Kammergerichtes?
Hier können Sie sich über die
informieren.
Eine unfallfreie Fahrt wünscht Ihnen Rechtsanwalt Bernd Wünsch.
Denken Sie daran, ich bin für Sie da, auch wenn Sie schon wieder weg sind.