Bei der Beratungs- und Verfahrensfinanzierung geht es im Wesentlichen darum, zu prüfen in welchem Umfang Kosten für deren Durchführung aufzuwenden sind und wer diese trägt. Generell gilt, dass die Kosten für die Durchführung einer Beratung sowie Vertretung oder Erfüllung anderer juristischer Aufgaben vom Auftraggeber, also dem Mandanten, zu tragen sind. Aufgrund dieser Problematik sollte jeder prüfen, inwieweit es ratsam ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese wird in den häufigsten Fällen vor Durchführung eines Verfahrens eine Beratung für Sie finanzieren. Gerne bin ich für Sie da, auch zu prüfen, inwieweit Rechtsschutzversicherungen im Beratungsfall die Kosten hierfür übernehmen.
Sollte sich im Beratungstermin herausstellen, dass eine Vertretung erforderlich ist, so werde ich selbstverständlich in Ihrem Auftrag bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob diese die Kosten für die Vertretung übernimmt.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherungen keinesfalls sämtliche Risiken im Falle eines Rechtsstreits übernehmen. Für Rechtsschutzversicherungen gelten allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Bedarf können diese hier eingesehen werden. Hier ist grundsätzlich festgelegt, welche Risiken im Falle eines Rechtsstreits Rechtschutzversicherungen zu tragen haben. Achten Sie jedoch bitte darauf, dass bei Eingehung des Rechtsschutzversicherungsvertrages diese Versicherung keinesfalls kostendeckenden Rechtschutz für laufende Verfahren übernimmt. Auch tragen die Rechtschutzversicherungen nicht die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss entstanden sind. Ferner gibt es so genannte Wartezeiten. Diese betragen nach Vertragseingehung in der Regel 3 bis 6 Monate. Während dieser Wartezeit werden in der Regel ebenfalls keine Kosten getragen.
Jede Rechtsschutzversicherung kann für sich jedoch weitere Risiken versichern. über diese sollten Sie sich eingehend informieren. Informationen hierüber finden Sie auch im Internet. In Familiensachen gewähren die Rechtschutzversicherungen lediglich Beratungsrechtsschutz. Unabhängig hiervon gibt es auch Rechtschutzversicherungen, die auch Vertretungskosten in Familiensachen übernehmen, jedoch sind die hierbei anfallenden Versicherungsprämien wesentlich höher.
In Arbeitsrechtssachen hingegen werden neben Beratungskosten auch Vertretungskosten übernommen. Allerdings ist auch hier die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abzuklären, was ich gerne für Sie übernehme.
Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Prozesskostenhilfe wird jedoch nur dann gewährt, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens bestehen. Prozesskostenhilfe kann durch die Justizkasse jederzeit zurückverlangt werden, sofern sich die finanzielle Situation des Anspruchsstellers gebessert hat. Als besonderen Service meiner Kanzlei biete ich Ihnen die Möglichkeit die Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse [hier herunter zu laden], da diese Erklärung für die Beantragung von Prozesskostenhilfe zwingend erforderlich ist.
Hinweis:
Die heruntergeladene Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bitte ich vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an meine Kanzlei zu übersenden. Sollte es beim Ausfüllen Probleme geben, so sind wir gerne bereit unterstützend zu helfen.