Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse der
und deren Beziehungen untereinander.
darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie
Die Vorschriften des Familienrechts bestimmen zudem die Voraussetzungen für die Eingehung der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Scheidung oder Aufhebung.
Scheitert eine der zuvor genannten Beziehungen bestimmt der Gesetzgeber auch die allgemeinen Rechtswirkungen auf
Gesetzlich festgelegt sind ferner Regelungen zum
Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und des Verlöbnisses findet man gesetzliche Bestimmungen.
Weiterhin enthält das Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sowie anderer Familiensachen entscheidet das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.