BVerwG 5. Senat, Beschluss vom 03.01.2019, 5 B 36/18, 5 B 36/18 (5 C 1/19)

Das Urteil unter dem Aktenzeichen 5 B 36/18, 5 B 36/18 (BVerwG)

vom 3. Januar 2019 (Donnerstag)


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Revisionszulassung; Trennungsgeld bei antragsgemäßer Versetzung

1

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Versetzung aus dienstlichen Gründen im Sinne des Trennungsgeldrechts anzunehmen ist, wenn die Versetzung von dem Beamten beantragt wurde.