BSG 3. Senat, Urteil vom 20.12.2018, B 3 KR 2/17 R

Das Urteil unter dem Aktenzeichen B 3 KR 2/17 R (BSG)

vom 20. Dezember 2018 (Donnerstag)


Datenquelle: www.rechtsprechung-im-internet.de (Direktlink)

Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen Behandlungsraums kein Ablehnungsgrund