Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
verbunden mit dem Angebot einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu
geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Das Arbeitsrecht sieht im Kündigungsschutzgesetz jedoch einen besonderen Schutz
für Arbeitnehmer vor, der auch im Falle der Änderungskündigung (z.B.
Betriebsstättenverlagerung) greift.
Lehnt der Adressat der Änderungskündigung das Angebot zur Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen ab oder erklärt er sich
nicht innerhalb der Zeit der Gültigkeit des Angebots damit einverstanden, so wird das
Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung beendet.
Greift der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, so kann der Arbeitnehmer das
Änderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig gerichtlich
überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung rechtswirksam ist.
Auch hier gilt, die von Ihrem Arbeitgeber gewollte Maßnahme anwaltlich
überprüfen zu lassen, um erhebliche Nachteile für sich auszuschließen.