Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft
Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die
Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen
der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich
Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs
existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.