Der Aufhebungsvertrag hat die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand,
so dass es einer Kündigung nicht bedarf.
Ein solcher Vertrag beinhaltet zumeist Reglungen über:
- die Beendigungsfrist oder einen bestimmten Zeitpunkt an welchem das
Arbeitsverhältnis endet,
- Gründe die zur Beendigung des Arbeitsverhältnis führten,
- den Verzicht auf Erhebung einer evtl. Kündigungsschutzklage,
- die Zahlung und Höhe einer Abfindung
sowie
- die Anfertigung und Güte eines Arbeitszeugnisses.
Bedenken Sie, dass Sie bei einem Aufhebungsvertag unter Umständen mit erheblichen
sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen rechnen müssen.
Lassen Sie sich daher vor Eingehung eines Aufhebungsvertrages anwaltlich
beraten, um so Benachteiligungen für sich zu vermeiden.